Quartiersmanagement Kranenburg

Als eine Voraussetzung zur Beantragung von Städtebaufördermitteln definiert der Fördergeber die Ausweisung eines räumlichen Geltungsbereichs. Nur innerhalb dieser Abgrenzung können Maßnahmen gefördert werden. Mit Blick auf das Förderprogramm “Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ liegt der Fokus der Untersuchung vorrangig auf dem Siedlungsbereich des Ortskerns Kranenburg, der auch den Siedlungsschwerpunkt im Gemeindegebiet darstellt. Das Fördergebiet ist im Süden durch den Gleiskörper im Bereich des alten Bahnhofs, im Westen durch die Tiggelstraße, das Grundstück der freiwilligen Feuerwehr sowie den Groesbecker Bach, im Norden durch die Alde Börg und im Osten durch die Entwicklungsflächen östlich der Straße Großen Haag bzw. der Waldstraße begrenzt.


Abgrenzung Fördergebiet